Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (§ 311 BGB).[1] Er basiert auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse. Einen Vertrag kann schließen, wer geschäftsfähig ist. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig wirksam vorzunehmen...In Rechtsstaaten kennt man das Prinzip der Vertragsfreiheit als Ausprägung der Privatautonomie, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts verstoßen.
Quelle: Wikipedia
Das Wort Akquisition kommt aus dem Lateinischen und kann mit „erwerben“ übersetzt werden. Oftmals werden auch die Synonyme „Akquise“ und „Akquirierung“ verwendet. Im betriebswirtschaftlichen Sinne steht Akquisition für folgende Aktivitäten: Kauf von Unternehmen bzw. von Teilbereichen eines Unternehmens (auch Mergers & Acquisitions) Gewinnung von Kunden (auch Kundenakquise) und Aufträgen Material- und Dienstleistungsbeschaffung (Einkauf) Personalbeschaffung (auch Personalakquisition)
Quelle: Weclapp.com
Verhandlung ist eine Gesprächsform über einen kontroversen Sachverhalt, die durch gegensätzliche Interessen der Parteien gekennzeichnet ist und einen Interessenausgleich beziehungsweise eine Einigung zum Ziel hat. Menschen verhandeln täglich, mit dem Arbeitgeber, Partner, Kindern, Händlern, und anderen. Dieses Verhandeln beeinflusst Preise, die wir bezahlen, das Einkommen oder auch wo man die nächsten Ferien verbringt.
Quelle: Wikipedia
Ein Vermieter ist in erster Linie der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, die er anderen zur Nutzung überlässt. Im Kontext eines Mietvertrages tritt der Vermieter als Vertragspartei auf, die sich dazu verpflichtet, dem Mieter die vertraglich vereinbarte Sache oder das Recht zur Nutzung zu überlassen. Diese Überlassung erfolgt zeitlich befristet und gegen eine vereinbarte Vergütung, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Miete bezeichnet wird. In vergangenen Zeiten wurde dafür auch der Begriff "Mietzins" verwendet. Die Vermietung von Räumen oder Grundstücken für gewerbliche Zwecke wird durch einen Gewerbemietvertrag geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in den §§ 549 bis 577a BGB sowie konkretisiert in §578 BGB.
Quelle: Juraforum.de
Bei einem Gewerbemietvertrag handelt es sich um einen besonderen Vertrag, mit dem Räumlichkeiten bzw. Flächen zur gewerblichen Nutzung angemietet werden können. Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Ausnahme der für den Wohnraum geltenden Vorschriften zu finden. Weitere Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die §§ 305 ff BGB. Dies ist wichtig, da Mietverträge, die nicht zwischen zwei Parteien individuell ausgehandelt werden und nicht durch einen vorgefertigten Mietvertrag abgeschlossen werden, dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen...Ein Gewerbemietvertrag kann von Vermietern und Mietern frei gestaltet werden.
Quelle: ShareDnC.com
Mobile Kommunikation ist integraler Bestandteil einer modernen Gesellschaft. Um diese flächendeckend sicherzustellen, sind unabhängig von dem jeweiligen Zweck Funkanlagenstandorte in den unterschiedlichen Ausprägungen erforderlich. Die Dichte und damit die Anzahl der für ein Kommunikationsnetz erforderlichen Funkanlagenstandorte ist von vielen Faktoren wie z.B. der Betriebsfrequenz, des zu erwartenden Sprach- und Datenaufkommen oder der örtlichen Topologie abhängig.
Kurz: Die Anzahl der benötigten Funkanlagenstandorte sind direkt von der geforderten Versorgungsqualität der Nutzer abhängig...
Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen.
Quelle: Bundesnetzagentur
Wertsicherungsklauseln (oder auch Preisgleitklauseln, Indexklauseln genannt) in Verträgen bezwecken die Sicherung gegen etwaigen Wertverfall der Forderung. Der Gläubiger soll auch künftig den Betrag erhalten, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldschuld entspricht.Verträge über laufende Zahlungen (Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und andere Verträge) enthalten häufig Wertsicherungsklauseln, welche den Verbraucherpreisindex für Deutschland bzw. den Index der Einzelhandelspreise als Bezugsgrößen nutzen.
Wichtigste Änderungen seit dem 14.09.2007
Quelle: IHK Pfalz
Die Baulast ist ein Instrument des Bauordnungsrechts, das die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauverwaltung regelt. Sie dient dazu, baurechtliche Vorschriften einzuhalten und die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben zu gewährleisten.Über die Baulasten wird bei den Baubehörden ein Baulastenverzeichnis geführt. Daneben enthält in einigen Bundesländern das Liegenschaftskataster nachrichtlich Hinweise auf Baulasten im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und zukünftig auch als flächenhafte Objekte in ALKIS. Die Baulasten sind nicht im Grundbuch verzeichnet. Es gibt unterschiedliche Baulasten, die bei einem Grundstück oder einer Immobilie vorkommen können:
Abstandsflächenbaulast
Eigentümer sind verpflichtet, einen Abstand von mindestens 3 Metern zu der benachbarten Immobilie einzuhalten. Diese Flächen müssen frei bleiben und dürfen nicht bebaut werden. In der Regel muss die freie Fläche auf dem eigenen Grundstück liegen. Ist das nicht möglich, muss die Abstandsflächenbaulast auf dem benachbarten Grundstück eingetragen werden.
Erschließungsbaulast
Ein Grundstück hat keinen direkten Zugang an das öffentliche Straßenverkehrsnetz, die Wasser-, Strom- oder Abwasserversorgung. Wenn der Zugang ausschließlich über ein anderes Grundstück erfolgt, braucht es eine Erschließungsbaulast, um die Zugänge über das benachbarte Grundstück laufen zu lassen.
Überfahrbaulast
Ähnlich wie bei der Erschließungsbaulast wird dadurch sichergestellt, dass ein Grundstück über ein anderes Grundstück erreicht wird. Dadurch sollen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Krankenwagen auf das begünstigte Grundstück gelangen. Bei einer Überfahrlast darf die Zufahrt nicht bebaut oder durch Tore oder Türen eingeschränkt werden. u.a.
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